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MARK HEALTH
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mark Health ist eine Geschäftsbezeichnung der Elevo Health Limited. Stand: Juni 2026, Fassung 2.3.

Präambel§ 1 Geltungsbereich§ 2 Leistungen & Negativabgrenzung§ 3 Verträge & Stellvertretung§ 4 Nutzerpflichten§ 5 Konsultation & Apotheke§ 6 Folgeverordnung§ 7 Vergütung & Zahlung§ 8 Widerrufsrecht (Dienstleistungen)§ 9 Haftung§ 10 Datenschutz§ 11 Schutzrechte & Werbung§ 12 Laufzeit & Kündigung§ 13 Schlussbestimmungen§ 14 Shop: Geltung & Produkt§ 15 Shop: Bestellung§ 15a Shop: Abonnement (Waren)§ 16 Shop: Preise & Lieferung§ 17 Shop: Widerruf (Waren)§ 18 Shop: Gewährleistung§ 19 Shop: Hinweise & KontaktAnlage 1 — Widerruf (Dienstleistungen)Anlage 2 — Muster-WiderrufsformularAnlage 3 — Widerruf (Waren)

Präambel

Die Elevo Health Limited (nachfolgend „Mark Health" oder „Plattform") betreibt eine technische Vermittlungsplattform, über die volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland einen privatärztlichen Konsultationstermin mit einem in Deutschland approbierten und bei einer deutschen Ärztekammer gemeldeten Honorararzt buchen können. Mark Health erbringt selbst keinerlei heilkundliche oder medizinische Leistungen (§ 2 Abs. 2); die medizinische Beurteilung, Diagnose, Therapieempfehlung und Verschreibung erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Honorararzt im Rahmen eines unmittelbar zwischen ihm und dem Nutzer zustande kommenden Behandlungsvertrags, dessen Vertragsstruktur und Modalitäten – einschließlich der Stellvertretung des Honorararztes durch Mark Health – in § 3 geregelt sind.

Teil A — Plattform und Vermittlung ärztlicher Konsultationen (§§ 1 bis 13)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Elevo Health Limited, Venture Hub, 136 Capel Street, Dublin, D01 T2C9, Irland, eingetragen im Companies Registration Office Ireland unter der CRO-Nummer 800508, vertreten durch die jeweils dort eingetragenen Director(s) (derzeit Patrick Hilpold) (nachfolgend „Mark Health"), und dem registrierten Nutzer der Plattform (nachfolgend „Nutzer"; im Verhältnis zum Honorararzt auch „Patient"). Mark Health ist eine Geschäftsbezeichnung der Elevo Health Limited. Nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 und 2 gelten die dort bezeichneten Regelungen dieser AGB zugleich für die Modalitäten des Behandlungsvertrags zwischen dem Nutzer und dem Honorararzt. Diese AGB gliedern sich in Teil A (Plattform und Vermittlung ärztlicher Konsultationen, §§ 1 bis 13) und Teil B (Supplement-Shop, §§ 14 bis 19).

(2) Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Mark Health ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Plattform vermittelt Konsultationen derzeit für die Indikationen androgenetische Alopezie des Mannes und erektile Dysfunktion; ob eine Behandlung im Einzelfall medizinisch in Betracht kommt, beurteilt ausschließlich der Honorararzt. Eine Nutzung durch Gewerbetreibende, juristische Personen oder zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen.

(4) Begriffsbestimmungen.

  • a) „Plattform" bezeichnet die unter www.markhealth.de erreichbare Anwendung einschließlich zugehöriger Web- und Mobilangebote.
  • b) „Honorararzt" bezeichnet einen in Deutschland approbierten und bei einer deutschen Ärztekammer gemeldeten Arzt, der mit Mark Health einen Honorararztvertrag geschlossen hat oder diesem als approbierter Vertreter eines Honorararztes beigetreten ist und der gegenüber dem Nutzer als selbstständiger Vertragspartner auftritt.
  • c) „Konsultation" bezeichnet das im Wege der Fernkommunikation erbrachte ärztliche Gespräch samt ärztlicher Entscheidung; als „Erstkonsultation" in Form einer synchronen Videosprechstunde, als „Folgeverordnung" in Form der asynchronen ärztlichen Prüfung eines strukturierten Fragebogens (§ 6).
  • d) „Servicegebühr" bezeichnet das feste Entgelt von Mark Health für die Plattform- und Vermittlungsleistungen (§ 7 Abs. 2).
  • e) „Honorararztvertrag" bezeichnet den zwischen Mark Health und dem jeweiligen Honorararzt geschlossenen Vertrag über dessen freie Mitarbeit auf der Plattform.
  • f) „Shop" bezeichnet den von Mark Health unter der Plattform betriebenen Online-Shop für freiverkäufliche Nahrungsergänzungsmittel (Teil B).
  • g) „Ware" bezeichnet die im Shop angebotenen Nahrungsergänzungsmittel im Sinne des § 1 NemV (Lebensmittel).

§ 2 Leistungen von Mark Health; Negativabgrenzung

(1) Mark Health erbringt ausschließlich nicht-medizinische technische und organisatorische Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere: a) Bereitstellung der Plattform-Software einschließlich Nutzeraccount, b) Bereitstellung eines standardisierten Anamnese-Tools zur strukturierten Erhebung gesundheitsbezogener Selbstauskünfte des Nutzers einschließlich des Folgerezept-Fragebogens, c) technische Vermittlung der Behandlungsanfrage an einen unabhängigen, eigenverantwortlich tätigen Honorararzt, d) Bereitstellung der technischen Infrastruktur für die Videokonsultation über einen datenschutzkonform eingebundenen Anbieter (Whereby AS, Norwegen) mit Verarbeitung im Europäischen Wirtschaftsraum, e) Zahlungsabwicklung über einen in der EU bzw. im EWR lizenzierten Zahlungsdienstleister, f) auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers technische Weiterleitung des durch den Honorararzt qualifiziert elektronisch signierten Privatrezepts an die vom Nutzer frei gewählte Apotheke (§ 5 Abs. 3), g) technische Erstellung und Übermittlung der ärztlichen Rechnung im Namen und für Rechnung des Honorararztes (§ 7 Abs. 1). Die jeweils eingesetzten Drittanbieter werden in der Datenschutzerklärung benannt und können gewechselt werden, soweit das für den Nutzer gewählte Schutzniveau erhalten bleibt.

(2) Negativabgrenzung. Mark Health erbringt ausdrücklich keine Leistungen der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz und keine ärztlichen Leistungen im Sinne der Bundesärzteordnung. Mark Health erbringt insbesondere keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, keine individuelle medizinische Beratung, keine Verschreibung von Arzneimitteln, keine Abgabe oder Vermittlung von Arzneimitteln und keine sonstige heilkundliche Tätigkeit. Sämtliche medizinischen Leistungen werden ausschließlich vom Honorararzt in eigener fachlicher Verantwortung und Weisungsfreiheit im Sinne des § 30 MBO-Ä bzw. der Berufsordnung der für den Honorararzt zuständigen Landesärztekammer erbracht.

(3) Für die Werbung von Mark Health gilt § 11 Abs. 2. Ein Anspruch des Nutzers auf Ausstellung eines Rezepts oder auf eine bestimmte Therapieentscheidung besteht zu keinem Zeitpunkt; die Entscheidung trifft ausschließlich der Honorararzt im Einzelfall nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä und den einschlägigen fachlichen Standards.

§ 3 Vertragsverhältnisse, Stellvertretung und Vertragsschluss

(1) Zwei separate Vertragsverhältnisse. Bei Nutzung der Plattform entstehen zwei rechtlich selbstständige Verträge: a) der Plattformnutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Mark Health („V1") und b) der Behandlungsvertrag im Sinne des § 630a BGB zwischen dem Nutzer und dem behandelnden Honorararzt („V2"). Mark Health ist nicht Vertragspartei des Behandlungsvertrags, übernimmt keine vertraglichen Pflichten des Honorararztes und haftet nicht für deren Erfüllung. Soweit diese AGB Modalitäten des Behandlungsvertrags regeln (insbesondere § 5 Abs. 1 und 2, § 6, § 7 Abs. 1 bis 3 und 6 sowie § 8), werden diese Regelungen mit Abschluss des Behandlungsvertrags dessen Bestandteil.

(2) Stellvertretung. Der Honorararzt hat Mark Health im Honorararztvertrag bevollmächtigt (§§ 164, 167 BGB), a) die auf den Abschluss des Behandlungsvertrags gerichteten Erklärungen des Nutzers entgegenzunehmen und die Annahme- oder Ablehnungserklärung des Honorararztes zu übermitteln, b) die in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Regelungen dieser AGB bei Abschluss des Behandlungsvertrags im Namen des Honorararztes in diesen einzubeziehen und c) die zur Abwicklung von Stornierungen, Umbuchungen und Erstattungen erforderlichen Erklärungen im Namen des Honorararztes abzugeben und entgegenzunehmen. Medizinische Entscheidungen jeder Art, insbesondere die Entscheidung über die Übernahme der Behandlung sowie über Diagnose, Therapie und Verschreibung, sind von der Vollmacht nicht umfasst und verbleiben ausschließlich beim Honorararzt.

(3) Vertragsschluss V1 (Plattformnutzungsvertrag). Der Plattformnutzungsvertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers (Eingabe der erforderlichen Stammdaten, Erteilung der erforderlichen Einwilligungen sowie Abschluss des Registrierungsvorgangs) und die anschließende Annahme durch Mark Health (Freischaltung des Accounts) zustande. Der Plattformnutzungsvertrag ist für den Nutzer kostenfrei und unbefristet; er endet durch Kündigung gemäß § 12.

(4) Vertragsschluss V2 (Behandlungsvertrag). Mit der Buchung eines Termins und Abschluss der Zahlungsabwicklung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Behandlungsvertrags ab, das Mark Health als Empfangsvertreterin des Honorararztes entgegennimmt (§ 164 Abs. 3 BGB). Der Behandlungsvertrag kommt erst mit der Annahme durch den Honorararzt zustande; die Annahme erklärt der Honorararzt durch Bestätigung über die Plattform, spätestens durch Beginn der Konsultation. Bis zur Annahme wird der gezahlte Betrag nicht endgültig vereinnahmt. Nimmt der Honorararzt das Angebot nicht an oder lehnt er den Behandlungsauftrag vor oder während der Konsultation ab, kommt kein Behandlungsvertrag zustande bzw. endet dieser; die vollständige Erstattung des gezahlten Betrags richtet sich nach § 7 Abs. 6 lit. a.

(5) Bestellprozess, Vertragstext. Vor Abgabe der Buchung kann der Nutzer seine Eingaben einsehen und über die hierfür vorgesehenen Korrekturfunktionen berichtigen. Die Buchung wird erst mit Betätigung der mit „zahlungspflichtig buchen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschrifteten Schaltfläche verbindlich. Mark Health bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich in Textform und speichert den Vertragstext; die AGB sind jederzeit auf der Plattform abrufbar und werden dem Nutzer mit der Buchungsbestätigung in speicherbarer Form übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.

(6) Hinweis zum Vermittlungs- und Zahlungsmodell. Mark Health tritt im Rahmen der Zahlungsabwicklung als offene Stellvertreterin im Namen und auf Rechnung des Honorararztes auf. Mark Health erhält zu keinem Zeitpunkt Direktzugriff oder Verfügungsbefugnis über das ärztliche Honorar; dieses wird vom eingesetzten Zahlungsdienstleister aufgrund einer technischen Split-Anweisung unmittelbar dem Konto des Honorararztes gutgeschrieben (§ 7 Abs. 4).

(7) Behandelnder Arzt. Der Nutzer wird vor Beginn der Konsultation über die Person des behandelnden Honorararztes informiert; dies gilt auch, wenn die Behandlung durch einen approbierten Vertreter im Sinne des § 1 Abs. 4 lit. b erfolgt. Der Nutzer hat das Recht, aus nachvollziehbaren Gründen (insbesondere Sprachpräferenz, Vertrauensverhältnis, fachliche Spezialisierung) die Vermittlung eines anderen Honorararztes zu verlangen. Die Konsultation erfolgt nach Wahl des Nutzers in deutscher oder englischer Sprache.

§ 4 Nutzerpflichten und Eignungsvoraussetzungen

(1) Eignungsvoraussetzungen. Der Nutzer versichert mit der Registrierung, dass er a) das 18. Lebensjahr vollendet hat, b) die Nutzung der Plattform wegen einer der angebotenen Indikationen für sich selbst beabsichtigt, c) seinen Wohnsitz in Deutschland hat, d) die Plattform freiwillig und in eigener Person nutzt und e) alleiniger Empfänger und Anwender etwaiger verschriebener Arzneimittel ist. Die medizinische Eignung beurteilt allein der Honorararzt; er berücksichtigt dabei indikationsspezifische Alters- und Risikoprofile und kann den Zugang zu bestimmten Indikationen für definierte Alters- oder Risikogruppen ausschließen.

(2) Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Fragen des Anamnese-Tools und gegebenenfalls des Honorararztes wahrheitsgemäß, vollständig und sorgfältig zu beantworten. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Vorerkrankungen, aktuell oder regelmäßig eingenommenen Arzneimitteln, Allergien und Unverträglichkeiten, kardiovaskulärem Status, Sehstörungen, psychischer Verfassung sowie weiteren gesundheitlichen Umständen, die für eine Verschreibungsentscheidung relevant sein können. Beruhen Schäden darauf, dass der Nutzer Angaben vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemacht hat, wird dies als Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt; die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach § 9 Abs. 3 bleibt unberührt. Die ärztliche Haftung des Honorararztes richtet sich allein nach §§ 630a ff. BGB und ist nicht Gegenstand dieser AGB. Bei vorsätzlicher Identitäts- oder Angabentäuschung ist Mark Health überdies zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt.

(3) Weitere Nutzerpflichten. Der Nutzer verpflichtet sich,

  • a) ausschließlich einen einzigen Account zu unterhalten, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben;
  • b) an der Videokonsultation an einem geeigneten Endgerät mit funktionierender Kamera und Audiowiedergabe teilzunehmen sowie auf Anforderung des Honorararztes ein amtliches Lichtbildausweisdokument zur Identitätsverifizierung bereitzuhalten;
  • c) etwaige verschriebene Arzneimittel ausschließlich selbst und entsprechend Packungsbeilage und ärztlicher Anweisung anzuwenden, nicht an Dritte weiterzugeben sowie bei Auftreten von Nebenwirkungen oder gesundheitlichen Veränderungen unverzüglich ärztlichen Rat einzuholen, in dringenden Fällen den Notarzt zu rufen (insbesondere bei Priapismus von mehr als vier Stunden, plötzlichem Hör- oder Sehverlust, schweren Brustschmerzen, suizidalen Gedanken);
  • d) im Rahmen einer Folgeverordnung wahrheitsgemäß mitzuteilen, wenn sich der Gesundheitszustand seit der letzten Konsultation verändert hat oder neue Erkrankungen, Diagnosen oder Medikationen hinzugetreten sind.

(4) Verstößt der Nutzer schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen seine Pflichten aus Absatz 2 oder 3, ist Mark Health berechtigt, den Account zu sperren oder den Plattformnutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie wegen der Schwere des Verstoßes (insbesondere Identitätstäuschung, Weitergabe von Arzneimitteln, Mehrfachaccounts) unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Mark Health ist kein Notfalldienst. In medizinischen Notfällen wählen Sie sofort die 112 oder kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

§ 5 Ärztliche Konsultation, Fernbehandlung und Verschreibung

(1) Aufklärung Fernbehandlung. Die ärztliche Konsultation findet ausschließlich im Wege der Fernkommunikation statt; ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt findet nicht statt. Die Zulässigkeit der ausschließlichen Fernbehandlung richtet sich nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä bzw. der Berufsordnung der für den Honorararzt zuständigen Landesärztekammer; der Honorararzt entscheidet in jedem Einzelfall nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards eigenverantwortlich, ob eine Fernbehandlung medizinisch vertretbar ist. Hält der Honorararzt eine ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall nicht für vertretbar, lehnt er die Übernahme oder Fortführung der Fernbehandlung ab und verweist den Nutzer an eine ärztliche Versorgung vor Ort; in diesem Fall richtet sich die vollständige Erstattung des gezahlten Betrags nach § 7 Abs. 6 lit. a. Führt der Honorararzt die Konsultation vollständig durch und entscheidet er in Ausübung seiner Therapiefreiheit gegen eine Verschreibung, bleibt der Vergütungsanspruch für die erbrachte Konsultation unberührt; allein die Nichtverschreibung begründet keinen Erstattungsanspruch.

(2) Privatrezept und qualifizierte elektronische Signatur. Verschreibt der Honorararzt nach Abschluss der Konsultation ein Arzneimittel, erstellt er ein Privatrezept im Sinne des § 2 AMVV und versieht es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (eIDAS-konform). Eine Erstattung durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist nicht zugesichert; die Prüfung einer etwaigen Erstattung obliegt allein dem Nutzer in seinem Versicherungsverhältnis. Die Verschreibung ist drei Monate ab Ausstellung gültig, sofern auf der Verschreibung nichts anderes angegeben ist (§ 2 AMVV).

(3) Freie Apothekenwahl (§ 11 ApoG). Die Wahl der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, steht ausschließlich dem Nutzer zu. Mark Health erhält von Apotheken keinerlei Vergütung, Provision oder sonstige Vorteile und spricht keine Empfehlung für eine bestimmte Apotheke aus. Mark Health unterhält keine auf die Zuweisung oder bevorzugte Belieferung gerichteten Vereinbarungen mit Apotheken. Der Nutzer wählt die Apotheke frei aus dem Kreis der in Deutschland zur Abgabe oder zum Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher befugten Apotheken; eine Vorauswahl, Voreinstellung oder Empfehlung durch Mark Health erfolgt nicht. Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers stellt Mark Health das vom Honorararzt qualifiziert elektronisch signierte Privatrezept der vom Nutzer benannten Apotheke in Deutschland oder einer zum Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland befugten Versandapotheke (§ 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG) per gesichertem elektronischen Übermittlungsweg zur Verfügung. Ein Vertrag über die Lieferung des Arzneimittels kommt ausschließlich zwischen Nutzer und Apotheke zustande.

§ 6 Folgeverordnung

(1) Nach einer Erstkonsultation per Videosprechstunde können Folgeverordnungen im 3-Monats-Rhythmus auf Grundlage eines strukturierten Folgerezept-Fragebogens ohne erneute Videosprechstunde erfolgen. Folgeverordnungen kommen ausschließlich für dieselbe Indikation in Betracht, die Gegenstand der Erstkonsultation war. Der Honorararzt entscheidet auf Basis der Antworten des Nutzers eigenverantwortlich, ob eine Folgeverordnung medizinisch vertretbar ist. Eine Folgeverordnung ohne erneute Videosprechstunde ist ausgeschlossen, wenn a) der Nutzer im Fragebogen Hinweise auf neue Erkrankungen, neue Medikationen, Nebenwirkungen oder eine wesentliche Veränderung seines Gesundheitszustands gibt oder b) seit der letzten Videosprechstunde mehr als zwölf Monate vergangen sind. In diesen Fällen ist eine erneute Videokonsultation zwingend.

(2) Einzelbestellung von Folgeverordnungen; kein Abonnement. Ein Abonnement für Folgeverordnungen besteht nicht. Folgeverordnungen erfolgen für alle angebotenen Indikationen ausschließlich als einzeln vom Nutzer aktiv ausgelöste und gesondert bezahlte Folgekonsultationen. Der Nutzer löst die jeweilige Folgekonsultation durch aktives Ausfüllen des Folgerezept-Fragebogens, aktive Bestätigung der zahlungspflichtigen Bestellung und Zahlungsabwicklung selbst aus; eine wiederkehrende Einladung, eine wiederkehrende Zahlung oder eine automatische Abbuchung findet nicht statt. Für jede Folgekonsultation gelten die Voraussetzungen des Absatzes 1; bereits bestätigte und bezahlte Folgekonsultationen bleiben unberührt.

§ 7 Vergütung, Preise und Zahlungsabwicklung

(1) Vergütung als privatärztliche Selbstzahlerleistung. Die ärztliche Konsultation wird als privatärztliche Selbstzahlerleistung vergütet. Da der Honorararzt seinen Berufssitz in Deutschland hat, rechnet er seine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Der Nutzer erhält eine den Anforderungen des § 12 GOÄ entsprechende ärztliche Rechnung; diese wird von Mark Health als technischer Abrechnungsdienstleisterin im Namen und für Rechnung des Honorararztes erstellt und übermittelt. Eine Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erfolgt nicht und wird nicht zugesichert.

(2) Preis der Erstkonsultation. Der Gesamtpreis der Erstkonsultation setzt sich zusammen aus dem konkreten ärztlichen Honorar nach GOÄ (Schuldverhältnis Nutzer/Honorararzt; umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 lit. a UStG) und einer festen Servicegebühr von Mark Health einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer (Schuldverhältnis Nutzer/Mark Health). Die Höhe der festen Servicegebühr und der daraus folgende Gesamtpreis werden je Indikation in der Leistungs- und Preisübersicht sowie im jeweiligen Bestellprozess vor der zahlungspflichtigen Buchung ausgewiesen. Welche Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren anfallen, bestimmt der Honorararzt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte anhand der im Einzelfall tatsächlich erbrachten Leistung. Die Servicegebühr ist ein Festbetrag und vom Verlauf und Ergebnis der Behandlung, insbesondere von der Ausstellung eines Rezepts, vollständig unabhängig. Der Nutzer zahlt den im Bestellprozess ausgewiesenen Gesamtpreis mit der Buchung und damit vor der Konsultation. Rechnet der Honorararzt nach der Konsultation ein geringeres ärztliches Honorar ab, als im gezahlten Gesamtpreis enthalten ist, wird dem Nutzer der Differenzbetrag unverzüglich nach Maßgabe von Absatz 6 erstattet; die Servicegebühr bleibt hiervon unberührt. Laborleistungen und gesonderte ärztliche Befundbesprechungen sind nicht Bestandteil der Konsultation; sie werden nur auf gesonderte Bestellung erbracht und im jeweiligen Bestellprozess mit eigenem Gesamtpreis ausgewiesen. Der Preis für Folgeverordnungen (§ 6) setzt sich aus dem ärztlichen Honorar nach GOÄ und einer festen Servicegebühr zusammen und wird dem Nutzer im jeweiligen Bestellprozess vor der zahlungspflichtigen Bestellung ausgewiesen.

(3) Verbindlichkeit des ausgewiesenen Preises; erweiterte Leistungen. Der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis ist verbindlich. Eine darüber hinausgehende Vergütung, insbesondere infolge eines höheren Steigerungsfaktors oder zusätzlicher Gebührenziffern nach Maßgabe der GOÄ, schuldet der Nutzer nur, wenn der Honorararzt ihn vor Erbringung der betreffenden Leistung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informiert hat (§ 630c Abs. 3 BGB) und der Nutzer der erweiterten Leistung und ihrer Abrechnung ausdrücklich über die Plattform zugestimmt hat; in diesem Fall kann der Gesamtpreis den Betrag nach Absatz 2 Satz 1 überschreiten. Ohne diese Zustimmung verbleibt es bei der Standardabrechnung und dem ausgewiesenen Gesamtpreis; das Recht des Honorararztes, die erweiterte Leistung in diesem Fall nicht zu erbringen oder die Behandlung gemäß § 5 Abs. 1 abzulehnen, bleibt unberührt.

(4) Zahlungsdienstleister und Geldfluss. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über einen in der EU bzw. im EWR lizenzierten Zahlungsdienstleister. Der Nutzer zahlt den im Bestellprozess angezeigten Betrag an den Zahlungsdienstleister. Dieser teilt den Betrag im Wege eines technischen Split-Mechanismus automatisch auf das Konto des Honorararztes und das Konto von Mark Health auf. Mark Health erhält zu keinem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über das ärztliche Honorar. Den jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister benennt Mark Health in der Datenschutzerklärung; ergänzend gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(5) Akzeptierte Zahlungsmittel sind die im Bestellprozess angezeigten gängigen Zahlungsmittel (insbesondere SEPA-Lastschrift, Kredit- und Debitkarten sowie ausgewählte digitale Wallets).

(6) Stornierung und Erstattung. Es gelten folgende Regelungen:

  • a) Nimmt der Honorararzt das Angebot des Nutzers nicht an, lehnt er den Behandlungsauftrag ab oder bricht er die Konsultation ab, weil eine ausschließliche Fernbehandlung nicht vertretbar ist (gleich aus welchem Grund, vor oder während der Konsultation), erhält der Nutzer den gezahlten Betrag vollständig zurück; ein ärztliches Honorar fällt nicht an.
  • b) Storniert der Nutzer einen Termin mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, kann er nach seiner Wahl kostenfrei umbuchen oder die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags verlangen.
  • c) Storniert der Nutzer später oder erscheint er erstmalig nicht (No-Show), hat er einmalig Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung oder Neubuchung. Das Widerrufsrecht nach § 8 bleibt unberührt.
  • d) Erscheint der Nutzer nach Inanspruchnahme der einmaligen kostenfreien Umbuchung nach lit. c erneut nicht oder storniert er erneut verspätet, wird mangels erbrachter ärztlicher Leistung kein ärztliches Honorar nach GOÄ geschuldet; der hierauf entfallende Betrag wird dem Nutzer unverzüglich erstattet. Für den durch die vergebliche Terminreservierung entstandenen Aufwand ist Mark Health berechtigt, einen pauschalierten Ersatz höchstens in Höhe der für die jeweilige Buchung tatsächlich gezahlten Servicegebühr einzubehalten; dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • e) Bei einem von Mark Health zu vertretenden technischen Ausfall der Plattform oder der Video-Infrastruktur erhält der Nutzer nach seiner Wahl kostenfrei einen Ersatztermin oder die vollständige Rückerstattung.

Erstattungen erfolgen unverzüglich über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; Entgelte werden hierfür nicht berechnet.

(7) Affiliate-Codes. Mark Health kann zeitlich befristete Rabattcodes über Affiliate-Partner ausgeben. Ein Rabatt mindert ausschließlich die Servicegebühr von Mark Health; das ärztliche Honorar bleibt unverändert. Rabattcodes für den Shop mindern ausschließlich den Kaufpreis der Ware (Teil B). Aktionen, die den Erwerb von Waren mit der Buchung, Durchführung oder dem Ergebnis ärztlicher Konsultationen verknüpfen (insbesondere Zugaben, Bundles oder konsultationsabhängige Warenrabatte und umgekehrt), finden nicht statt. Mark Health stellt vertraglich sicher, dass Affiliate-Partner weder Ärzte, Apotheker noch Angehörige sonstiger Heilberufe sind und keine heilberufliche Empfehlungsstellung erfolgt (§ 7 HWG, § 299a StGB).

§ 8 Widerrufsrecht (Dienstleistungen)

(1) Dem Nutzer steht als Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu diesen AGB zu; die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) ist wesentlicher Bestandteil dieser AGB. Das gesetzliche Widerrufsrecht bezieht sich auf die von Mark Health erbrachten Plattform- und Vermittlungsleistungen. Soweit für den Behandlungsvertrag mit dem Honorararzt kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, räumt Mark Health dem Nutzer die Rechte aus der Widerrufsbelehrung vertraglich einheitlich für den gesamten gezahlten Betrag einschließlich des ärztlichen Honorars ein. Für dieses vertraglich eingeräumte Widerrufsrecht gelten Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Erlöschensgründe des gesetzlichen Widerrufsrechts entsprechend; die Erstattung des Gesamtbetrags erfolgt über Mark Health bzw. den eingesetzten Zahlungsdienstleister. Für den Kauf von Waren im Shop besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren nach Maßgabe des § 17 und der Widerrufsbelehrung in Anlage 3.

(2) Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig (§ 356 Abs. 4 BGB), wenn a) die Dienstleistung vollständig erbracht worden ist, b) der Nutzer vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und c) er gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Die Erklärungen nach b) und c) werden, soweit ein Leistungsbeginn vor Fristablauf gewünscht ist, im Bestellprozess gesondert eingeholt. Mit vollständiger Durchführung der Konsultation ist die Dienstleistung vollständig erbracht.

(3) Wertersatz. Widerruft der Nutzer, nachdem er verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, schuldet er einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht (§ 357 BGB).

(4) Ein etwaiger Vertrag zwischen Nutzer und Apotheke über die Lieferung von Arzneimitteln ist nicht Gegenstand dieser AGB. Etwaige Widerrufsrechte gegenüber der Apotheke richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Ausschlussgründen des § 312g Abs. 2 BGB, und den Bedingungen der jeweiligen Apotheke.

§ 9 Haftung

(1) Haftungsabgrenzung zum Honorararzt. Mark Health haftet für die Erbringung der eigenen Plattform- und Vermittlungsleistungen nach Maßgabe dieser AGB. Mark Health haftet nicht für die medizinische Beurteilung, Diagnose, Therapieentscheidung, Verschreibung oder sonstige ärztliche Tätigkeit des Honorararztes. Der Honorararzt erbringt seine Leistung in eigener fachlicher und wirtschaftlicher Verantwortung; er ist nicht Erfüllungsgehilfe von Mark Health im Sinne des § 278 BGB. Ansprüche aus der ärztlichen Behandlung richten sich ausschließlich gegen den behandelnden Honorararzt (§§ 630a ff. BGB). Jeder Honorararzt ist gegenüber Mark Health vertraglich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr, zu unterhalten, die telemedizinische Leistungen umfasst; Mark Health lässt sich den Bestand beim Onboarding und in der Folge regelmäßig nachweisen. Die Haftung von Mark Health für eigene Pflichtverletzungen nach den Absätzen 2 bis 4 bleibt unberührt.

(2) Klarstellung zur technischen Infrastruktur. Die Bereitstellung der Plattform einschließlich der Video-, Zahlungs- und Übermittlungsinfrastruktur ist ausschließlich Leistung von Mark Health aus dem Plattformnutzungsvertrag und nicht Gegenstand des Behandlungsvertrags. Für technische Störungen haftet daher Mark Health nach Maßgabe dieses § 9; Mark Health ist auch insoweit nicht Erfüllungsgehilfin des Honorararztes.

(3) Unbeschränkte Haftung. Mark Health haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mark Health oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mark Health beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mark Health oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mark Health beruhen. Mark Health haftet ferner unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer von Mark Health übernommenen Garantie.

(4) Haftung für einfache Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mark Health, außer in den Fällen des Absatzes 3, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gilt die gesetzliche Haftungsregelung des Art. 82 DSGVO; eine vertragliche Beschränkung erfolgt insoweit nicht. Eine weitergehende Haftung von Mark Health bei leichter Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen.

(5) Verfügbarkeit. Mark Health bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 95 % im Jahresmittel; ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (in der Regel außerhalb der Hauptnutzungszeit) sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Mark Health liegen (insbesondere bei vorgelagerten Anbietern wie Hosting-, Telekommunikations-, Zahlungs- oder Video-Infrastrukturanbietern). Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Die Rechte des Nutzers nach § 7 Abs. 6 lit. e bleiben unberührt.

(6) Soweit die Haftung von Mark Health nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Director, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mark Health.

§ 10 Datenschutz

(1) Getrennte Verantwortlichkeit. Mark Health und der Honorararzt sind hinsichtlich der jeweils von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten getrennt Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Mark Health ist eigenständig verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Plattform, den Account-Zugang und die IT-Infrastruktur. Der jeweilige Honorararzt ist eigenständig verantwortlich für die medizinische Behandlung, die ärztliche Diagnosestellung und die medizinische Dokumentation (Patientenakte gemäß § 630f BGB).

(2) Anamnese-Tool, gemeinsame Verantwortlichkeit. Für die Erhebung und Übermittlung der gesundheitsbezogenen Daten im Anamnese-Tool einschließlich des Folgerezept-Fragebogens (Schnittstelle Plattform/Arzt) treffen Mark Health und der jeweilige Honorararzt eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO. Diese regelt verbindlich, welche Partei welche Informations- und Auskunftspflichten gegenüber dem Nutzer wahrnimmt; das Wesentliche der Vereinbarung wird dem Nutzer über die Datenschutzerklärung zugänglich gemacht (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Zentrale Anlaufstelle für die Geltendmachung von Betroffenenrechten ist Mark Health; der Nutzer kann seine Rechte daneben gegenüber jeder Partei geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO).

(3) Auftragsverarbeitung. Soweit Mark Health personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Honorararztes verarbeitet (insbesondere die technische Erstellung und Übermittlung der GOÄ-Rechnung sowie die technische Übermittlung des Privatrezepts an die vom Nutzer gewählte Apotheke), erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Honorararzt und Mark Health.

(4) Einwilligung in die Gesundheitsdatenverarbeitung. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO) durch Mark Health erfolgt auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Die Einwilligung wird gesondert vor Beginn des Anamnese-Fragebogens eingeholt und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; ein Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung unberührt. Ohne diese Einwilligung ist eine Nutzung der plattformgestützten Leistungen nicht möglich; im Falle des Widerrufs kann der Account nicht weiter für Konsultationen genutzt werden. Hierauf wird der Nutzer bei Erteilung der Einwilligung hingewiesen. Der Honorararzt verarbeitet die Gesundheitsdaten zur Erfüllung des Behandlungsvertrags zusätzlich auf Grundlage des Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG; insoweit bleibt die Verarbeitung von einem Widerruf der Einwilligung unberührt, soweit gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (insbesondere § 630f BGB) bestehen.

(5) Ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB). Soweit Mark Health im Rahmen der Plattform Kenntnis von patientenbezogenen Gesundheitsdaten erlangt, ist hierfür eine ausdrückliche und gesonderte Entbindung des Honorararztes von der ärztlichen Schweigepflicht im Verhältnis zu Mark Health erforderlich. Die entsprechende Entbindungserklärung wird vom Nutzer im Onboarding gesondert eingeholt; sie ist auf den für die Plattformerbringung erforderlichen Umfang (insbesondere Einsicht in die Anamnese, Rechnungserstellung, Rezeptübermittlung) begrenzt und jederzeit widerrufbar. Mark Health verpflichtet alle Personen, die bestimmungsgemäß Zugang zu Patientengeheimnissen erhalten können, vor deren Einsatz zur Geheimhaltung.

(6) Das primäre Hosting der Plattform-Infrastruktur erfolgt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Soweit einzelne technische Verarbeitungsschritte oder eingesetzte Dienstleister eine Übermittlung in ein Drittland mit sich bringen, erfolgt diese ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO (Standardvertragsklauseln) oder eines Angemessenheitsbeschlusses (insbesondere EU-US Data Privacy Framework); Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Einzelheiten der Verarbeitung, der Rechtsgrundlagen, der Speicherdauern, der Empfängerkategorien sowie der Betroffenenrechte ergeben sich aus der jederzeit auf der Plattform abrufbaren Datenschutzerklärung. Patientenakten werden vom Honorararzt nach § 630f BGB zehn Jahre aufbewahrt.

(7) Datenverarbeitung im Shop; gesonderte Einwilligung; Datentrennung.

  • a) Bestell-, Zahlungs- und Lieferdaten aus dem Shop (Teil B) können Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand des Nutzers zulassen. Mark Health behandelt diese Daten daher als besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).
  • b) Mark Health verarbeitet diese Daten ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), kumulativ zu Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Die Einwilligung wird im Bestellprozess vor Abschluss jeder Bestellung gesondert über eine nicht vorausgefüllte Checkbox eingeholt und protokolliert; sie ist nicht Bestandteil dieser AGB.
  • c) Die Einwilligung umfasst ausschließlich die Verarbeitung zur Abwicklung des jeweiligen Kaufvertrags (Bestellung, Zahlung, Versand, Abwicklung von Mängelrechten und Widerruf) einschließlich der Weitergabe der jeweils erforderlichen Daten an die hierfür eingesetzten Dienstleister (insbesondere Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister) sowie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung, § 257 HGB, § 147 AO).
  • d) Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Ohne die Einwilligung ist eine Bestellung im Shop nicht möglich, weil die Verarbeitung für deren Abwicklung zwingend erforderlich ist; die Nutzung der Plattform und der ärztlichen Konsultationen (Teil A) bleibt von der Erteilung, Verweigerung oder dem Widerruf dieser Einwilligung vollständig unberührt. Nach Widerruf werden die Daten gelöscht oder die Verarbeitung wird auf die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten beschränkt (Art. 17, 18 DSGVO).
  • e) Zweckbindung und Trennung: Gesundheitsdaten des Nutzers aus Teil A (insbesondere Anamnese, Konsultationen, Verschreibungen, ärztliche Rechnungen) werden für den Shop nicht verwendet, insbesondere nicht für Werbung, Produktempfehlungen oder Kaufanreize. Eine Zusammenführung von Shop-Bestelldaten mit Behandlungs- oder Gesundheitsdaten findet nicht statt; die Verarbeitung erfolgt technisch und organisatorisch getrennt (logische Trennung, gesonderte Zugriffsberechtigungen). Honorarärzte erhalten keine Kenntnis von Shop-Bestellungen einzelner Nutzer.
  • f) Shop-Bestelldaten werden ohne weitere, gesondert erteilte ausdrückliche Einwilligung nicht für Werbung verwendet; eine Profilbildung findet nicht statt.
  • g) Shop-Bestelldaten sind nicht Gegenstand der Vereinbarungen nach den Absätzen 2 und 3. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Schutzrechte und Werbung

(1) Sämtliche Inhalte der Plattform, insbesondere Software, Texte, Designs, Logos und Datenbanken, sind rechtlich geschützt und stehen der Elevo Health Limited oder ihren Lizenzgebern zu. Dem Nutzer wird während der Laufzeit des Plattformnutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Plattform eingeräumt.

(2) Mark Health bewirbt ausschließlich die ärztliche Beratungsdienstleistung sowie die zugrunde liegenden medizinischen Indikationen. Werbung für konkrete verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern findet nicht statt (§ 10 HWG). Erfolgs-, Heil- oder Wirksamkeitsversprechen werden nicht abgegeben (§ 3 HWG). Werbung für Fernbehandlungen erfolgt nur im Rahmen des § 9 Satz 2 HWG. Die Bewerbung der Waren des Shops erfolgt ausschließlich als Lebensmittelwerbung nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV, insbesondere Art. 7 Abs. 3 und 4), des LFGB und der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO); krankheitsbezogene Aussagen sowie Angaben im Sinne des Art. 12 HCVO (insbesondere Hinweise auf Empfehlungen einzelner Ärzte) unterbleiben. Eine Bewerbung der Waren als Bestandteil, Ergänzung oder Ersatz der über die Plattform vermittelten ärztlichen Behandlung findet nicht statt.

(3) Affiliate- und Werbepartner sind vertraglich verpflichtet, die geltenden werbe- und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben (insbesondere HWG, UWG, Digitale-Dienste-Gesetz und Medienstaatsvertrag) einzuhalten und Werbung als solche kenntlich zu machen. Affiliate-Partner dürfen keine Angehörigen der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktiker) oder von diesen geführte Personenvereinigungen sein. Bei der Bewerbung von Waren des Shops sind Affiliate- und Werbepartner zusätzlich vertraglich auf die lebensmittelrechtlichen Werbevorgaben (insbesondere Art. 7 LMIV, HCVO einschließlich der Pflichtinformationen nach Art. 10 Abs. 2 HCVO) und auf die ausschließliche Verwendung von Mark Health freigegebener Aussagen verpflichtet.

§ 12 Laufzeit, Kündigung und Änderung der AGB

(1) Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über den Kündigungsbutton (§ 312k BGB) oder per Textform (E-Mail an support@markhealth.de) kündbar. Mark Health kann den Plattformnutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

(2) Die Kündigung des Plattformnutzungsvertrags lässt bereits geschlossene Behandlungsverträge mit Honorarärzten sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Honorararztes hinsichtlich der Patientenakte (§ 630f BGB) unberührt. Plattform- und Account-Daten werden nach Kündigung gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche) bleiben unberührt.

(3) Änderung der AGB. Mark Health behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies erforderlich ist zur Anpassung an Änderungen zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen oder an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung. Im Wege der Zustimmungsfiktion nach diesem Absatz werden ausschließlich Änderungen wirksam, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unberührt lassen. Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt seine Zustimmung als erteilt; hierauf und auf sein Kündigungsrecht wird der Nutzer in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Änderungen der Servicegebühr oder sonstiger Hauptleistungspflichten sowie sonstige für den Nutzer nicht nur unwesentliche Änderungen werden nicht im Wege dieser Zustimmungsfiktion wirksam, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers; kommt diese nicht zustande, kann jede Partei den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten kündigen. Bei fristgerechtem Widerspruch besteht das bisherige Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur, soweit dem Nutzer hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

(2) Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Verbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 17 ff. Brüssel-Ia-VO).

(3) Verbraucherschlichtung. Mark Health ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

(4) Sprache. Vertrags-, Verhandlungs- und Auslegungssprache für diese AGB und das gesamte Plattform-Vertragsverhältnis ist Deutsch; maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Auf Wunsch des Nutzers kann die Videokonsultation mit dem Honorararzt wahlweise in deutscher oder englischer Sprache geführt werden; auf die Vertragssprache hat dies keinen Einfluss.

(5) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Teil B — Supplement-Shop (§§ 14 bis 19)

§ 14 Geltungsbereich Shop, Produktcharakter und Trennungsgrundsatz

(1) Teil B (§§ 14 bis 19) gilt für den Kauf von Waren über den Shop. Vertragspartner des Nutzers ist die Elevo Health Limited (Mark Health), handelnd im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kaufvertrag ist ein vom Plattformnutzungsvertrag (V1) und von Behandlungsverträgen (V2) unabhängiges, eigenständiges Vertragsverhältnis („V3"); Honorarärzte sind an ihm nicht beteiligt. Der Betrieb des Shops ist keine Leistung im Sinne des § 2, sondern ein eigenständiges Handelsgeschäft von Mark Health; die Regelungen des Teils A bleiben für die dort geregelten Leistungen unberührt. Aus Teil A gelten für Teil B ergänzend: § 1, § 9 (mit Ausnahme der arztbezogenen Regelungen), § 10 Abs. 6 und 7 sowie §§ 11 bis 13; im Übrigen findet Teil A auf Käufe nach Teil B keine Anwendung. Bei Widersprüchen geht für den Warenkauf Teil B vor. Diese AGB werden für jeden Kauf gesondert im Bestellprozess einbezogen.

(2) Produktcharakter. Die Waren sind Nahrungsergänzungsmittel und damit Lebensmittel; sie sind keine Arzneimittel und keine Medizinprodukte, dienen nicht der Verhütung, Linderung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten und sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Mit dem Kauf ist keine medizinische oder ernährungsbezogene Beratung verbunden.

(3) Trennungsgrundsatz; visuelle, technische und strukturelle Trennung. Der Shop ist von den Leistungen nach Teil A vollständig getrennt. Der Erwerb von Waren ist weder Voraussetzung noch Bestandteil noch Folge einer Konsultation; Buchung, Durchführung, Ergebnis und Preis einer Konsultation sind vom Erwerb von Waren unabhängig, und umgekehrt. Honorarärzte wirken am Shop nicht mit, erhalten keine unmittelbaren oder mittelbaren Vorteile aus Shop-Umsätzen und sprechen über die Plattform keine Empfehlungen für Waren aus. Mark Health verpflichtet sich, den Shop visuell, technisch und strukturell getrennt von den Leistungen nach Teil A zu betreiben. Insbesondere gilt:

  • a) Der Shop wird als eigenständiger Bereich mit eigener Navigation geführt; eine gemeinsame Navigations- oder Menüführung mit dem Behandlungsbereich findet ebenso wenig statt wie eine gleichzeitige oder unmittelbar benachbarte Darstellung von Buchungs- und Bestellelementen (insbesondere keine nebeneinander angeordneten Schaltflächen für Konsultationsbuchung und Warenkauf).
  • b) Innerhalb des Anamnese-, Buchungs-, Konsultations-, Verschreibungs-, Rezeptübermittlungs- und Abrechnungsprozesses werden keine Shop-Inhalte angezeigt, verlinkt oder beworben; umgekehrt wird im Shop nicht mit der Möglichkeit, dem Verlauf oder dem Ergebnis ärztlicher Konsultationen geworben.
  • c) Die Darstellung und Bewerbung der Waren erfolgt ausschließlich als Lebensmittel nach Maßgabe des § 11 Abs. 2, ohne Bezugnahme auf Krankheiten, auf die über die Plattform behandelten Indikationen oder auf ärztliche Konsultationen, Verschreibungen oder Behandlungsergebnisse; jede Aufmachung, die den Eindruck eines Arzneimittels oder einer arzneilichen Zweckbestimmung erwecken könnte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG), unterbleibt.
  • d) Warenkorb-, Bestell- und Bezahlvorgang des Shops sind von Buchung und Bezahlung der Konsultationen getrennt; ein gemeinsamer Check-out findet nicht statt. Eine Zusammenführung von Shop-Bestelldaten mit Behandlungs- oder Gesundheitsdaten ist ausgeschlossen, auch auf Grundlage der Einwilligung nach § 10 Abs. 7; diese rechtfertigt ausschließlich die in § 10 Abs. 7 lit. c genannten Verarbeitungen. Kopplungsangebote finden nicht statt (§ 7 Abs. 7).

(4) Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Verbraucher (§ 13 BGB) ab 18 Jahren mit Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland und nur in haushaltsüblichen Mengen.

(5) Die Beendigung des Plattformnutzungsvertrags lässt bereits geschlossene Kaufverträge unberührt.

§ 15 Bestellung und Vertragsschluss (Shop)

(1) Die Darstellung der Waren im Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Der Nutzer kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung einsehen und über die hierfür vorgesehenen Korrekturfunktionen berichtigen. Vor Abgabe der Bestellung wird die ausdrückliche Einwilligung nach § 10 Abs. 7 über eine gesonderte, nicht vorausgefüllte Checkbox eingeholt; ohne diese Einwilligung kann die Bestellung nicht abgeschlossen werden. Mit Betätigung der mit „zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschrifteten Schaltfläche (§ 312j Abs. 3 BGB) gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrags ab.

(3) Mark Health bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform; die Zugangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern die Annahme nicht ausdrücklich miterklärt wird. Der Kaufvertrag kommt mit ausdrücklicher Annahmeerklärung in Textform oder mit Versand der Ware zustande. Nimmt Mark Health die Bestellung nicht binnen fünf Tagen an, ist der Nutzer an sein Angebot nicht mehr gebunden; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(4) Mark Health speichert den Vertragstext und übermittelt dem Nutzer die Bestelldaten und diese AGB in Textform. Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Die nach Art. 14 Abs. 1 LMIV vor dem Kauf verpflichtenden Lebensmittelinformationen (insbesondere Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nettofüllmenge, empfohlene tägliche Verzehrmenge und Pflichthinweise nach § 4 NemV) werden auf der Produktseite bereitgestellt und befinden sich zudem auf der Verpackung.

§ 15a Abonnement (wiederkehrende Lieferung von Waren)

(1) Wahl zwischen Einzelkauf und Abonnement. Der Nutzer wählt im Bestellprozess für jede Ware zwischen dem Einzelkauf (einmalige Lieferung gegen einmalige Zahlung nach §§ 15, 16) und dem Abonnement (wiederkehrende Lieferung gegen wiederkehrende Zahlung in einem vom Nutzer gewählten Intervall). Die Wahl wird vor Abgabe der Bestellung getroffen und dem Nutzer im Bestellprozess zusammengefasst angezeigt.

(2) Vertragsschluss; Button-Lösung. Für das Abonnement gilt § 15 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Nutzer sein verbindliches Angebot durch Betätigung der mit „zahlungspflichtig abonnieren" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschrifteten Schaltfläche (§ 312j Abs. 3 BGB) abgibt. Die gesonderte, nicht vorausgefüllte Einwilligung nach § 10 Abs. 7 wird auch für das Abonnement vor dessen Abschluss eingeholt; sie umfasst die zur Durchführung des Abonnements wiederkehrend erforderlichen Verarbeitungen für dessen Laufzeit. Ohne diese Einwilligung kann das Abonnement nicht abgeschlossen werden.

(3) Lieferung und Zahlung. Im Rahmen des Abonnements liefert Mark Health die gewählte Ware wiederkehrend im vom Nutzer gewählten Intervall. Die wiederkehrende Zahlung erfolgt über den in der EU bzw. im EWR lizenzierten Zahlungsdienstleister auf Grundlage eines vom Nutzer erteilten SEPA-Lastschriftmandats oder einer entsprechenden Karten-Autorisierung. Abweichend von § 16 Abs. 2 Satz 2 ist der Kaufpreis nicht mit Vertragsschluss, sondern je Lieferung fällig; die Fälligkeit tritt jeweils vor der Ausführung der betreffenden Lieferung ein. Im Übrigen gilt § 16 entsprechend.

(4) Laufzeit und Kündigung. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit geschlossen; eine automatische Verlängerung findet nicht statt (§ 309 Nr. 9 BGB). Der Nutzer kann das Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung für künftige Lieferungen über den im Account bereitgestellten Kündigungsbutton (§ 312k BGB) oder in Textform (E-Mail an support@markhealth.de) kündigen. Bereits ausgelöste Lieferungen, deren Zahlung fällig geworden ist, bleiben unberührt.

(5) Widerrufsrecht. Dem Nutzer steht für den Abschluss des Abonnements das gesetzliche Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren nach § 17 und der Widerrufsbelehrung in Anlage 3 zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Tag, an dem der Nutzer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 17 Abs. 2). Für die Beendigung des Abonnements mit Wirkung für künftige Lieferungen gilt ausschließlich das Kündigungsrecht nach Absatz 4.

(6) Preisänderungen für laufende Abonnements. Mark Health kann den Preis für ein laufendes Abonnement mit Wirkung für künftige Lieferungen ändern. Eine Preisänderung wird dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Hinweis auf das Kündigungsrecht mitgeteilt. Der Nutzer kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung für künftige Lieferungen kündigen; kündigt er nicht, gilt die geänderte Preisstellung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt für die folgenden Lieferungen. Hierauf und auf das Kündigungsrecht wird der Nutzer in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 16 Preise, Zahlung, Lieferung und Eigentumsvorbehalt (Shop)

(1) Es gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer zuzüglich der dort ausgewiesenen Versandkosten.

(2) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel; die Abwicklung erfolgt über einen in der EU bzw. im EWR lizenzierten Zahlungsdienstleister. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Bestellprozess angegebenen Lieferfrist an die vom Nutzer angegebene Lieferadresse in Deutschland.

(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Mark Health.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit der Übergabe der Ware an den Nutzer oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.

§ 17 Widerrufsrecht (Waren)

(1) Dem Nutzer steht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren (Anlage 3) zu. Das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) kann auch hierfür verwendet werden.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Waren werden versiegelt geliefert; hierauf wird in der Widerrufsbelehrung hingewiesen.

(3) Das Widerrufsrecht nach § 8 (Dienstleistungen, Teil A) und das Widerrufsrecht nach diesem § 17 (Waren) bestehen unabhängig voneinander.

§ 18 Gewährleistung (Shop)

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechte des Nutzers bei Mängeln (§§ 434 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; die gesetzlichen Mängelrechte werden nicht eingeschränkt.

(2) Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum sind Bestandteil der Lebensmittelkennzeichnung und keine Garantie im Rechtssinne. Garantien werden nur übernommen, soweit sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(3) Für die Haftung gilt § 9 entsprechend; die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 19 Hinweise und Kontakt (Shop)

(1) Hinweis: Die auf der Verpackung angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern. Maßgeblich sind die Angaben auf der Verpackung.

(2) Beanstandungen und Erklärungen zum Kaufvertrag können an support@markhealth.de gerichtet werden. § 13 Abs. 3 gilt auch für Käufe nach Teil B.

Anlagen

Anlage 1 — Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Elevo Health Limited, Venture Hub, 136 Capel Street, Dublin, D01 T2C9, Irland, E-Mail: support@markhealth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Mark Health räumt Ihnen die Rechte aus dieser Widerrufsbelehrung vertraglich einheitlich auch für das ärztliche Honorar ein (§ 8 Abs. 1 der AGB).

Anlage 2 — Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Elevo Health Limited, Venture Hub, 136 Capel Street, Dublin, D01 T2C9, Irland, E-Mail: support@markhealth.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

___________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ___________________________

Name des/der Verbraucher(s): ___________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________

Datum: ___________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3 — Widerrufsbelehrung (Lieferung von Waren)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Elevo Health Limited, Venture Hub, 136 Capel Street, Dublin, D01 T2C9, Irland, E-Mail: support@markhealth.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an [Rücksendeadresse in Deutschland einsetzen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Stand: Juni 2026, Fassung 2.3 — Ende der AGB

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